Krankenversicherung (KVG)
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, müssen Sie bei einer Krankenversicherung angemeldet sein.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) gibt vor: In der Schweiz ist die Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. So soll eine angemessene Behandlung bei Krankheit und Unfall gewährleistet werden.
Im Auftrag des Kantons prüft die Ausgleichskasse das Versicherungsobligatorium und führt die individuelle Prämienverbilligung durch.