Hilfsmittel

Wir übernehmen Hilfsmittel, damit Sie erwerbstätig bleiben und Ihren Alltag selbständig bestreiten können.

  • Sie können Hilfsmittel beanspruchen,

    • um weiterhin Ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
    • um in Ihrem bisherigen Aufgabenbereich tätig zu bleiben.
    • um Ihre Aus- und Weiterbildung oder Schulung zu absolvieren.
    • um Ihren privaten Alltag unabhängig zu bestreiten.
  • Hilfsmittel zum Erhalt der Erwerbstätigkeit

    Wir finanzieren bestimmte Hilfsmittel, damit Sie weiter erwerbstätig bleiben, Ihren bisherigen Aufgabenbereich bewältigen oder eine Schulung oder Ausbildung absolvieren können.

    Zum Beispiel:

    • Beiträge an ein Fahrzeug
    • Treppenlifte oder Hebebühnen
    • Angepasste Sitz-, Liege- oder Stehvorrichtungen sowie Arbeitsflächen

    Hilfsmittel im Alltag

    Wenn Sie im Alltag auf Hilfsmittel angewiesen sind, um sich beispielsweise fortzubewegen oder mit anderen Menschen zu kommunizieren, finanzieren wir bestimmte Hilfsmittel.

    Zum Beispiel:

    • Rollstühle
    • Hörgeräte
    • Elektrobetten

    Abgabe der Hilfsmittel

    Wenn möglich stammen die Hilfsmittel aus dem IV-Depot. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir auch den Kauf eines neuen Hilfsmittels bewilligen.

    Reisekosten

    Wir vergüten Reisekosten, die Ihnen für Abgabe, Anpassung oder Reparatur der Hilfsmittel entstehen. Zusätzlich erhalten Sie unter gewissen Umständen einen Beitrag an Verpflegung und Unterkunft.

  • Sofern wir Ihren Anspruch bestätigen, können Sie uns die Rechnung für das Hilfsmittel und die Reisekosten direkt online über die IV-Rechnungsplattform einreichen.