Assistenzbeitrag
Wir unterstützen Sie, wenn Sie im Alltag regelmässig auf Hilfe angewiesen sind und weiter zu Hause leben möchten.
Selbstbestimmt zu Hause leben mit Behinderung: Das will die IV mit dem Assistenzbeitrag ermöglichen. Personen mit Anspruch auf Hilflosenentschädigung, die im Alltag regelmässig auf Hilfe angewiesen sind, können eine Assistenzperson im eigenen Privathaushalt anstellen.
Der Assistenzbeitrag ergänzt die Hilflosenentschädigung und die Hilfe von Angehörigen.
Sie haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn Sie
- eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und zu Hause leben.
- noch im Heim wohnen, aber einen Austritt planen.
Unter gewissen Voraussetzungen haben auch Minderjährige und Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit Anspruch auf einen Assistenzbeitrag.
Die Assistenzperson darf mit Ihnen nicht in gerader Linie verwandt sein, mit Ihnen verheiratet sein, mit Ihnen in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder eine Lebensgemeinschaft mit Ihnen führen.
Werden Sie von einem Familienmitglied betreut, hat dieses unter Umständen Anrecht auf eine Betreuungsgutschrift (LINK).Die Höhe des Assistenzbeitrags wird vor Ort und aufgrund des regelmässigen Hilfebedarfs abgeklärt und festgelegt. Der Assistenzbeitrag kennt drei Ansätze. In diesen Ansätzen sind die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Ferienentschädigung inbegriffen.
Die Höhe des Assistenzbeitrags finden Sie im Merkblatt.Wir klären danach mit Ihnen zusammen Ihren individuellen Hilfsbedarf. Wir stützen uns dabei auf Ihre Selbsteinschätzung (Formular Selbstdeklaration) und Abklärungen vor Ort.
Ist der individuelle Hilfsbedarf geklärt, können Sie eine oder mehrere Assistenzpersonen beschäftigen. Sie müssen dafür einen Arbeitsvertrag ausstellen.Sie stellen uns eine monatliche Rechnung über die geleisteten Assistenzstunden. Wir zahlen den Lohn der Assistenzperson im festgelegten Rahmen an Sie aus.