Mehrfachtätigkeit
Bei Arbeitnehmenden, die regelmässig in mehreren Ländern der EU oder der EFTA arbeiten, übernimmt der Wohnsitzstaat die Koordination.
In der Regel gelten nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates. Die zuständige Sozialversicherung stellt eine A1-Bescheinigung aus. Diese legt fest, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind.
In vielen Ländern kontrollieren die zuständigen staatlichen Stellen, ob Arbeitnehmende sozialversichert sind. Die A1-Bescheinigung weist dies nach.
Die Ausgleichskasse prüft im Einzelfall die Versicherungsunterstellung, also in welchem Staat jemand versichert ist. Entscheidende Faktoren sind:
- Nationalität
- Erwerbsstatus: arbeitnehmend oder selbständigerwerbend
- Erwerbsorte
- Wohnort
- Arbeitgebende: eine, einer oder mehrere
- Leitendes Organ: ja oder nein
Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten besondere Bestimmungen. Die Ausgleichskasse gibt Auskunft.
-
Online-Tool zur Versicherungsunterstellung
-
Merkblatt 2.12 - Versicherungsunterstellung
-
Merkblatt 10.01 - Arbeitnehmende im Ausland und ihre Angehörigen
-
Merkblatt Die Schweiz verlassen und in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ziehen
880
-
Leaflet Leaving Switzerland and moving to an EU or EFTA member state
880
-
Die 10 häufigsten Fragen zum Formular A1