Internationales
Wer im Ausland arbeitet oder lebt, bleibt in vielen Fällen bei der AHV versichert. Massgeblich sind zwischenstaatliche Abkommen.
Überblick EU/EFTA und Vertragsstaaten
Die Schweiz hat mit zahlreichen Mitgliedstaaten ein Sozialversicherungsabkommen.
ALPS / AHVeasy
Die Webapplikation ALPS erleichtert die Abwicklung der Sozialversicherungen von international tätigen Mitarbeitenden.
Entsendung
Haben Sie einen befristeten Auftrag im Ausland? Wenn Sie Ihre Mitarbeitenden entsenden, bleiben diese weiterhin dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt.
Mehrfachtätigkeit
Bei Arbeitnehmenden, die regelmässig in mehreren Ländern der EU oder der EFTA arbeiten, übernimmt der Wohnsitzstaat die Koordination.
Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgebenden
Wohnen Sie in der Schweiz und sind für einen Arbeitgebenden tätig, der in der Schweiz nicht beitragspflichtig ist?
Weiterführung der Versicherung / Freiwillige AHV/IV
Möchten Sie Ihre Arbeitnehmenden bei einem Auftrag ausserhalb des EU-/EFTA-Raums weiterhin der schweizerischen Sozialversicherung unterstellen?
Schweiz verlassen und freiwillig versichern
Wer die Schweiz verlässt, ist nicht mehr obligatorisch versichert. Auf Wunsch lässt sich der Versicherungsschutz lückenlos weiterführen.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Internationales.