Familienzulagen
Familienzulagen sind ein Zuschuss an Eltern. Die monatlichen Zulagen erhalten Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige. Für Landwirtinnen und Landwirte gilt ein eigenes Gesetz.
Arbeitnehmende
Arbeitnehmende haben Anspruch auf Familienzulagen – sofern sie ein Mindesteinkommen erreichen.
Selbständigerwerbende
Selbständigerwerbende haben Anspruch auf Familienzulagen – sofern sie ein Mindesteinkommen erreichen.
Nichterwerbstätige
Nichterwerbstätige haben Anspruch auf Familienzulagen, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Landwirtinnen und Landwirte
Landwirtinnen und Landwirte sowie Arbeitnehmende in der Landwirtschaft haben Anspruch auf Familienzulagen, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.