Umrechnung Netto- in Bruttolohn
Werden Nettolöhne ausbezahlt, sind diese zur Abrechnung der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge in Bruttolöhne umzurechnen. Werden neben den vollen AHV/IV/EO/ALV-Beiträgen auch der BVG-Arbeitnehmeranteil und/oder die Steuern des Arbeitnehmenden vom Arbeitgeber übernommen, so sind die entsprechenden Beträge vor der Umrechnung zum Nettolohn hinzuzurechnen.
Hinweise zur Eingabe der Daten
Freibetrag nach Referenzalter
Wenn Sie das Referenzalter erreicht haben, gilt ein Freibetrag von 16'800 Franken pro Jahr. Für ein korrektes Resultat ist dies bei der Eingabe zu berücksichtigen.
Beispiel: Ein Mann ist im Vorjahr 65-jährig geworden. Bei ganzjähriger Beschäftigung gilt für ihn der volle Freibetrag von 16'800 Franken. Im Rechner ist deshalb als Bruttolohn einzugeben: 63'200 Franken, also 80'000 minus 16'800.
Neu: Verzicht auf Freibetrag möglich
Seit 1. Januar 2024 können Sie auf den Abzug des Freibetrags verzichten. Möchten Sie auf den Abzug verzichten, müssen Sie dies der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vor der ersten Lohnzahlung bzw. der zuständigen Ausgleichskasse bis zum 31. Dezember des betreffenden Beitragsjahres mitteilen.