Berechnung der AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige/r

Für die provisorische Berechnung von Spezialfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Ausgleichskasse Zug!

* Wenn Zivilstand "Verheiratet", "In eingetragner Partnerschaft" oder "Getrennt": Die Summe von Einkommen und Vermögen beider Parteien eintragen.