Berechnung der AHV-Beiträge als Arbeitgebende oder als Arbeitnehmende

Bitte beachten Sie, dass als Arbeitgebende die Bruttolöhne der Mitarbeitenden einzeln berechnet werden müssen.

(*) Angabe wird für die Berechnung der Arbeitslosenversicherung-Beiträge benötigt.

Hinweise zur Eingabe der Daten

Freibetrag nach Referenzalter
Für Arbeitnehmende, die das Referenzalter erreicht haben, gilt ein Freibetrag von 16'800 Franken pro Jahr. Für ein korrektes Resultat ist dies bei der Eingabe zu berücksichtigen.  
Beispiel: Ein Mann ist im Vorjahr 65-jährig geworden. Bei ganzjähriger Beschäftigung gilt für ihn der volle Freibetrag von 16'8000 Franken. Im Rechner ist deshalb als Bruttolohn einzugeben: 63'200 Franken, also 80'000 minus 16'800.

Neu: Verzicht auf Freibetrag möglich
Seit 1. Januar 2024 können Arbeitnehmende auf den Abzug des Freibetrags verzichten. Möchten Sie auf den Abzug verzichten, müssen Sie dies der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vor der ersten Lohnzahlung mitteilen.