Prämienverbilligung 2025 - Melden Sie sich jetzt an!

Der Kanton Zug unterstützt seine Einwohnerinnen und Einwohner in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen mit einem finanziellen Beitrag an die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung – der individuellen Prämienverbilligung (IPV).

Wer hat Anspruch?
Mit dem Online-Rechner können Sie schnell und einfach prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben.

Wie melde ich mich an?

Nutzen Sie das praktische Online-Anmeldeformular auf unserer Website. Alternativ können Sie das Anmeldeformular als PDF herunterladen oder in Papierform bei der Gemeindestelle Ihres Wohnortes beziehen.

Wo reiche ich die Anmeldung ein?

Wenn Sie das Online-Anmeldeformular nutzen, ist kein Papierantrag erforderlich. Papieranträge sind bei der Gemeindestelle Ihres Wohnortes einzureichen.

Wichtige Frist: 30. April 2025
Die gesetzliche Einreichefrist ist der 30. April 2025. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf Prämienverbilligung.

Wie geht es weiter?

Die Gemeindestellen prüfen die Antragsformulare auf Vollständigkeit. Die Ausgleichskasse Zug ist die durchführende Stelle und teilt Ihnen den Anspruch bis spätestens Ende des Jahres mit einer Verfügung mit – vorausgesetzt, die für die Berechnung notwendigen Steuerzahlen liegen uns vor. Die notwendigen Steuerzahlen erhält die Ausgleichskasse direkt von der Steuerbehörde.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Prämienverbilligung wird direkt an Ihre Krankenversicherung überwiesen. Dadurch reduziert sich Ihre monatliche Grundprämie.

Weitere Informationen:

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