Sozialversicherungen: Was ändert per 1. Januar 2024?

Übersichtlich und kompakt: Diese Änderungen erwarten Sie nächstes Jahr.

Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Merkblatt «Stabilisierung der AHV (AHV 21): Was ändert?»
Erklärvideo «Stabilisierung der AHV (AHV 21)»
Online Rentenrechner ESCAL: Berechnen Sie Ihre AHV-Rente online
Website des Bundesamts für Sozialversicherungen zur Stabilisierung der AHV mit individuellen Berechnungen, FAQ etc.

EO: Längerer Urlaub im Todesfall eines Elternteils

Der Tod eines Elternteils unmittelbar nach der Geburt ist für die Familie und das Neugeborene ein Schicksalsschlag. Die Erwerbsersatzordnung (EO) wird per Anfang 2024 angepasst. Hinterbliebene Partner haben künftig Anspruch auf einen längeren Mutterschafts- beziehungsweise Vaterschaftsurlaub. Stirbt eine Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt, wird dem Vater des Kindes ein 14-wöchiger Urlaub gewährt – und zwar zusätzlich zu den bereits bestehenden zwei Wochen Urlaub für den anderen Elternteil. Parallel dazu hat die Mutter im Falle des Todes des Vaters innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes Anspruch auf einen zweiwöchigen Urlaub.

EO: Vaterschaftsentschädigung heisst neu Entschädigung für den anderen Elternteil


Am 1. Juli 2022 wurde die Ehe für alle eingeführt. Auch die Ehefrau der Mutter hat somit Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung. Die Vaterschaftsentschädigung heisst deshalb neu Entschädigung für den anderen Elternteil.

Im Merkblatt «Änderungen auf den 1. Januar 2024» finden Sie weitere Informationen zu den Neuerungen.

Sie möchten informiert bleiben?

Melden Sie sich für unseren Newsletter an.