Für Selbständigerwerbende
Sie möchten sich selbständig machen? Das müssen Sie wissen.
Anmeldung
Melden Sie sich bei einer Verbandsausgleichskasse oder der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnortes als selbständigerwerbende Person an.
Beitragspflicht
Selbständigerwerbende im Sinne der AHV bezahlen Beiträge auf dem selbständigen Erwerbseinkommen, das die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge bestimmt.
Erwerbsersatz
Die Erwerbsersatzordnung (EO) regelt den Erwerbsausfall für Personen, die Dienst leisten sowie bei Mutter- und Vaterschaft.
Familienzulagen
Selbständigerwerbende sind obligatorisch dem Bundesgesetz über die Familienzulagen unterstellt.
Invalidenversicherung (IV)
Versicherte Personen, die für längere Zeit durch gesundheitliche Probleme eingeschränkt sind, sollten sich möglichst schnell bei der IV-Stelle melden.