Scheidung / Trennung

Eine Scheidung oder Trennung führt zu Anpassungen beim Individuellen Konto.

Familienzulagen

Die Änderung des Zivilstands kann eine Änderung der Anspruchsberechtigung zur Folge haben. Bei einer Scheidung oder Trennung muss die anspruchsberechtigte Person für die Kinder- und Ausbildungszulagen neu bestimmt werden. Senden Sie dafür eine Kopie der Trennungsvereinbarung bzw. des Scheidungsurteils an die Familienausgleichskasse.

Mehr Informationen zu den Familienzulagen

Splitting

Bei einer Scheidung teilen wir die Einkommen, die Sie während der Ehejahre erzielt haben und rechnen Ihnen diese hälftig an. Am besten beantragen Sie die Einkommensteilung gleich nach der Scheidung. Wenn Sie keine Einkommensteilung beantragen, führen wir diese spätestens zum Zeitpunkt einer Rentenberechnung automatisch durch.