Heirat / Partnerschaft

Durch eine Eheschliessung oder eine eingetragene Partnerschaft ändert sich auch die Situation bei den Sozialversicherungen.

  • Im ganzen Jahr der Eheschliessung gelten die Ehepartner und die eingetragenen Partner als verheiratet. Grundsätzlich sind alle Erwerbstätigen beitragspflichtig. Sind Sie nicht erwerbstätig, aber Ihre Partnerin oder Ihr Partner schon, müssen Sie unter gewissen Bedingungen keine eigenen Beiträge bezahlen.

  • Wir teilen die Versicherungsbeiträge während der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft und schreiben sie gegenseitig gut.

  • Wir plafonieren Altersrenten für Ehepaare und Partnerinnen und Partner in eingetragenen Partnerschaften plafoniert. Das heisst: Die Summe der beiden Einzelrenten darf nicht höher sein als 150 % der Maximalrente.

  • Sie haben Kinder und beziehen Familienzulagen. Die Änderung des Zivilstands kann eine Änderung der Anspruchsberechtigung zur Folge haben.

  • Wenn Sie verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, haben Sie beim Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente.