Haushalte mit Angestellten

Im Privathaushalt ist jede entlöhnte Tätigkeit in Haus und Garten beitragspflichtig. Einzige Ausnahme sind sogenannte Sackgeldjobs.

Wenn Sie Hausangestellte beschäftigen, sind Sie verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen. Auch wenn der Lohn tiefer ist als 2'300 Franken pro Monat. 
Einzige Ausnahme sind so genannte Sackgeldjobs: Löhne bis 750 Franken pro Haushalt und Jahr sind beitragsfrei, vorausgesetzt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ist nicht älter als 25 Jahre.