Gesundheitliche Einschränkungen

Wenn gesundheitliche Einschränkungen Ihre Arbeitsfähigkeit beeinflussen oder Sie im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, unterstützen wir Sie.

  • Mit beruflichen Eingliederungsmassnahmen verbessern oder erhalten wir Ihre Erwerbsfähigkeit oder stellen sie wieder her.

  • Wenn Sie trotz Eingliederungsmassnahmen ganz oder teilweise erwerbsunfähig bleiben, prüfen wir eine IV-Rente.

  • Sie sind aus gesundheitlichen Gründen auf Hilfe im Alltag angewiesen. Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:

    • Hilfsmittel der IV
      damit Sie möglichst selbständig und unabhängig Ihren Alltag bestreiten können.
    • Hilfsmittel der AHV
      damit Sie auch als Rentnerin oder Rentner Ihren Alltag selbständig bestreiten können.
    • Hilflosenentschädigung der IV
      wenn Sie im Alltag regelmässig auf Unterstützung angewiesen sind, unterstützen wir Sie finanziell.
    • Hilflosenentschädigung der AHV
      wenn Sie pensioniert sind und im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, unterstützen wir Sie finanziell.
    • Assistenzbeitrag
      mit diesem finanziellen Beitrag stellen Sie eine Assistenzperson ein, die Sie in Ihrer Lebensführung zu Hause unterstützt.
    • Ergänzungsleistungen
      sie helfen dort, wo die AHV- oder IV-Rente Ihre minimalen Lebenskosten nicht decken.
  • Wir unterstützen Jugendliche mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen in der Schule, bei der Lehrstellensuche oder während der Lehre. 
    Wir beraten und begleiten Jugendliche auch im Berufswahlprozess ergänzend zur Schule. Wenn die gesundheitlichen Einschränkungen zu Mehrkosten in der Erstausbildung führen, können wir sie finanziell unterstützen.

  • Ihr Kind hat eine gesundheitliche Einschränkung? Wir unterstützen Sie mit verschiedenen Leistungen.