Gesundheitliche Einschränkungen
Wenn gesundheitliche Einschränkungen Ihre Arbeitsfähigkeit beeinflussen oder Sie im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, unterstützen wir Sie.
Mit beruflichen Eingliederungsmassnahmen verbessern oder erhalten wir Ihre Erwerbsfähigkeit oder stellen sie wieder her.
Wenn Sie trotz Eingliederungsmassnahmen ganz oder teilweise erwerbsunfähig bleiben, prüfen wir eine IV-Rente.
Sie sind aus gesundheitlichen Gründen auf Hilfe im Alltag angewiesen. Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
- Hilfsmittel der IV:
damit Sie möglichst selbständig und unabhängig Ihren Alltag bestreiten können. - Hilfsmittel der AHV:
damit Sie auch als Rentnerin oder Rentner Ihren Alltag selbständig bestreiten können. - Hilflosenentschädigung der IV:
wenn Sie im Alltag regelmässig auf Unterstützung angewiesen sind, unterstützen wir Sie finanziell. - Hilflosenentschädigung der AHV:
wenn Sie pensioniert sind und im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, unterstützen wir Sie finanziell. - Assistenzbeitrag:
mit diesem finanziellen Beitrag stellen Sie eine Assistenzperson ein, die Sie in Ihrer Lebensführung zu Hause unterstützt. - Ergänzungsleistungen:
sie helfen dort, wo die AHV- oder IV-Rente Ihre minimalen Lebenskosten nicht decken.
- Hilfsmittel der IV:
Wir unterstützen Jugendliche mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen in der Schule, bei der Lehrstellensuche oder während der Lehre.
Wir beraten und begleiten Jugendliche auch im Berufswahlprozess ergänzend zur Schule. Wenn die gesundheitlichen Einschränkungen zu Mehrkosten in der Erstausbildung führen, können wir sie finanziell unterstützen.Ihr Kind hat eine gesundheitliche Einschränkung? Wir unterstützen Sie mit verschiedenen Leistungen.
- Medizinische Massnahmen:
wir übernehmen die medizinische Behandlung anerkannter Geburtsgebrechen sowie medizinische Massnahmen, die zu einer späteren Erwerbsfähigkeit beitragen. - Hilfsmittel der IV:
damit Ihr Kind möglichst selbständig und unabhängig seinen Alltag bestreiten kann. - Hilflosenentschädigung der IV für Minderjährige:
wenn Ihr Kind zu Hause wohnt und auf dauernde Pflege angewiesen ist, unterstützen wir Sie finanziell. - Assistenzbeitrag für Minderjährige:
mit diesem finanziellen Beitrag stellen Sie eine Assistenzperson ein, die Ihr Kind bei der Lebensführung unterstützt.
- Medizinische Massnahmen: