Studium

Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz sind obligatorisch in der AHV versichert.

Beitragspflicht

Wenn Sie studieren und nicht erwerbstätig sind, bezahlen Sie AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person. Bis zum Alter von 25 Jahren ist dies der Mindestbeitrag von 514 Franken pro Jahr.

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Familienzulagen

Unter Umständen haben Ihre Eltern während Ihres Studium Anrecht auf Ausbildungszulagen für Sie.

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Prämienverbilligung

Unter Umständen haben Sie während Ihres Studiums Anspruch auf Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung.

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