Studium
Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz sind obligatorisch in der AHV versichert.
Beitragspflicht
Wenn Sie studieren und nicht erwerbstätig sind, bezahlen Sie AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person. Bis zum Alter von 25 Jahren ist dies der Mindestbeitrag von 514 Franken pro Jahr.
Mehr zu den Beiträgen allgemein
Familienzulagen
Unter Umständen haben Ihre Eltern während Ihres Studium Anrecht auf Ausbildungszulagen für Sie.
Prämienverbilligung
Unter Umständen haben Sie während Ihres Studiums Anspruch auf Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung.