Firmengründung

Das gilt es zu berücksichtigen, wenn Sie eine Firma gründen möchten.

Ihre Firma müssen Sie beim Handelsregisteramt anmelden. Sobald die Neugründung im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert ist, erhalten Sie die Aufforderung, sich bei der Ausgleichskasse anzumelden.
Befindet sich Ihr Firmensitz im Kanton Zug, erhalten Sie diese Aufforderung in Form eines Fragebogens für juristische Personen direkt von uns. Falls Sie Mitglied eines Berufsverbandes mit eigener Ausgleichskasse sind, wenden Sie sich an diese.

Die Beiträge Ihrer Mitarbeitenden rechnen Sie mit Ihrer Ausgleichskasse ab.