Beiträge abrechnen

Unternehmen haben gegenüber der AHV Pflichten zu erfüllen. Sie rechnen ihre Sozialversicherungsbeiträge mit der zuständigen Ausgleichskasse ab.

Beitragspflicht

Arbeitgebende entrichten gegenüber der Ausgleichskasse die vollen Beiträge von 10.6 % der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Dabei ziehen sie die Hälfte der AHV/IV/EO und ALV-Beiträge (5.3 %) vom Lohn der Mitarbeitenden ab. 
Um die Beiträge Ihrer Mitarbeitenden abzurechnen, müssen Sie sich bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Mit der Lohndeklaration melden Sie ihr die beitragspflichtigen Jahreslöhne.

Nutzen Sie für die Abrechnung mit uns das kostenlose Onlineportal AHVeasy.

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Lohnsummenmeldung

Arbeitgebende rechnen monatlich oder quartalsweise Akontobeiträge auf den ausbezahlten Lohnsummen mit der Ausgleichskasse ab. Die definitive Abrechnung der ausbezahlten Lohnsumme muss bis zum 30. Januar des Folgejahres mittels detaillierter Abrechnung der Ausgleichskasse deklariert werden.

Meldung der Neueintritte

Arbeitgebende müssen der Ausgleichskasse für alle neuen Arbeitnehmenden, die noch keine Versicherungsnummer haben, innerhalb eines Monats nach Stellenantritt die Anmeldung für einen Versicherungsausweis zustellen.

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