Arbeitgeberkontrolle
Wir kontrollieren regelmässig, ob die uns angeschlossenen Arbeitgebenden die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer muss zum vereinbarten Revisionstermin nicht zwingend anwesend sein. Die Revisorin oder der Revisor braucht aber jemanden, der Zugang zu den Unterlagen hat und Auskunft geben kann. Wenn wir die Arbeitgeberkontrolle bei Ihrem Treuhandbüro durchführen sollen, benötigt dieses aus Datenschutzgründen in jedem Fall eine Vollmacht. Diese Vollmacht muss spätestens bei der Revision vorliegen. Am besten, Sie schicken sie uns schon vorher.