Regionaler Ärztlicher Dienst (RAD)
Der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) unterstützt uns als IV-Stelle bei medizinischen Fragen.
Die Ärztinnen und Ärzte des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) beraten die Invalidenversicherung während des IV-Verfahrens in versicherungsmedizinischen Fragen. Sie haben verschiedene Aufgaben: Sie beurteilen die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Versicherten, das Eingliederungspotenzial in den Arbeitsmarkt sowie die medizinischen Voraussetzungen für verschiedene IV-Leistungen.
Dabei stützen sie sich auf Berichte der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Um bestmögliche Lösungen für Patientinnen und Patienten zu erarbeiten, tauscht sich der RAD bei Bedarf mit diesen aus.
Wenn die vorhandenen Arztberichte für eine umfassende Beurteilung nicht genügen, leitet der RAD ergänzende Untersuchungen in die Wege. Die versicherte Person erhält direkt vom RAD eine Einladung für die Untersuchung.
Die Ärztinnen und Ärzte des RAD konzentrieren sich bei ihren Untersuchungen auf die versicherungsmedizinisch wichtigen Aspekte. Diagnostik und Therapie sind Sache der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
Wir verstehen das Bedürfnis der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, in den IV-Abklärungsprozess eingebunden zu werden. Der RAD kann aber nur Auskunft zum Stand der IV-Abklärungen geben, wenn die versicherte Person eine entsprechende Vollmacht erteilt. Deshalb ist es sinnvoll, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt seine Patientin oder seinen Patienten bereits zum Zeitpunkt der IV-Anmeldung darauf aufmerksam macht, eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.