Externe Gutachten
Externe Gutachten sind nebst den Beurteilungen des Regionalen Ärztlichen Dienstes wichtige Elemente im IV-Verfahren.
Wenn die Aktenlage im IV-Verfahren unklar ist und der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) die Untersuchungen nicht selber durchführen kann, geben wir externe Gutachten in Auftrag. Wir arbeiten mit Gutachterinnen und Gutachtern verschiedenster Fachrichtungen zusammen. Für alle IV-Gutachten gelten die gleichen Qualitätskriterien.
Das Gutachten nimmt Stellung zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ihren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Prüfung des Anspruchs auf Rentenleistungen. Das Gutachten muss neben medizinischen auch rechtliche Kriterien erfüllen, damit es verwendet werden kann.
Bei monodisziplinären Gutachten entscheiden wir im Einzelfall, welche Fachspezialistin oder welcher Fachspezialist wir berücksichtigen. Wir führen dafür eine Datenbank von Gutachterinnen und Gutachtern.
Bei poly- und bidisziplinären Gutachten erfolgt die Vergabe nach dem Zufallsprinzip über die schweizweite Plattform SuisseMED@P. Alle Interviews zwischen Gutachterinnen und Gutachtern und der versicherten Person werden mit Tonaufnahme erfasst und im IV-Dossier aufbewahrt. Möchte die versicherte Person nicht, dass wir den Inhalt der Gespräche zu den Akten nehmen, kann sie auf Tonaufnahmen verzichten oder deren Löschung beantragen.