Todesfall

Ein Todesfall wirkt sich auch auf die Sozialversicherungen aus.

Hinterlassenenrente

Ehepartnerinnen, Ehepartner und Kinder der verstorbenen Person haben Anrecht auf eine Hinterlassenenrente.

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Ergänzungsleistungen

Wenn Sie eine AHV-Rente erhalten und diese die minimalen Lebenskosten nicht deckt, können Sie unter Umständen Ergänzungsleistungen beantragen.

Mehr Informationen zu Ergänzungsleistungen

AHV-Beiträge

Sie sind Witwe, Witwer oder Waise und nicht erwerbstätig? Ab Vollendung des 20. Altersjahres sind Sie als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger beitragspflichtig.

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