Erwerbsaufnahme
Ab wann müssen Sie AHV-Beiträge bezahlen? Hier finden Sie die Antwort.
Erwerbseintritt
Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse nimmt der Arbeitgebende mit der Lohnbescheinigung vor.
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Stellenwechsel
Arbeitnehmende müssen der Ausgleichskasse einen Stellenwechsel nicht melden. Arbeitgebende melden mit der Lohnbescheinigung jeweils Ende Jahr die Namen und Einkommen der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmenden.
Versicherungsausweis
Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (z. B. für Grenzgängerinnen und Grenzgängern oder bei Zuzug aus dem Ausland). Die Versicherungsnummer (früher AHV-Nummer) ist auch auf der Krankenversicherungskarte aufgeführt.