Anstellungsbedingungen und Benefits
Unsere Mitarbeitenden leisten viel. Die Benefits verstehen wir als ein Zeichen der Wertschätzung.
Pausen:
Pro halben Arbeitstag gibt es bei uns eine Arbeitspause von 15 Minuten. Diese Arbeitspausen zählen zur Arbeitszeit.
Ferien:- unter 20 Jahren: 25 Tage Ferien
- ab 21 Jahren: 23 Tage Ferien
- ab 30 Jahren: 25 Tage Ferien
- ab 50 Jahren: 28 Tage Ferien
- ab 60 Jahren: 30 Tage Ferien
Arbeitszeit:
Unsere Sollarbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche. Wer möchte, kann diese auf 43 Stunden pro Woche erhöhen. Daraus ergeben sich fünf zusätzliche Ferientage im Jahr. Sofern es die Tätigkeit erlaubt, ermöglicht das Modell der Jahresarbeitszeit ein flexibles Einteilen der Arbeitszeit.Dienstaltersgeschenk:
Ab dem 5. Dienstjahr und anschliessend alle fünf Jahre erhalten unsere Mitarbeitenden ein Dienstaltersgeschenk.Jahresarbeitszeit:
Die Jahresarbeitszeit ermöglicht unseren Mitarbeitenden flexibles Arbeiten.
Teilzeitarbeit:
Wir beschäftigen rund 80 Vollzeitangestellte und fast gleich so viele Teilzeitangestellte.
Homeoffice:
Bei einem Pensum von 100 % sind bis zu zwei Homeoffice-Tage möglich. Bei einem Pensum von 60-80 % darf ein Tag pro Woche im Homeoffice gearbeitet werden. Die Festlegung der Homeoffice-Tage wird mit den Vorgesetzten individuell abgesprochen und kann je nach Bedarf flexibel gehandhabt werden.Unter dem Namen «AKTIVIDA» haben wir unser eigenes betriebliches Gesundheitsmanagement entwickelt. Dazu gehören gemeinsame Aktivitäten wie die Teilnahme an der «Bike to work»-Challenge, verschiedene Teamläufe oder die Organisation einer gesamtbetrieblichen Ergonomie-Schulung.
Unsere Mitarbeitenden haben Zugang zum Firmenangebot «Sport am Mittag» des Kantons Zug. In unserem Pausenraum stehen täglich kostenlos Kaffee, Tee und frische Früchte zur Verfügung und unser gemütlich gestalteter Ruheraum bietet eine Rückzugsmöglichkeit im Arbeitsalltag.
Weil die Gesundheit unser kostbarstes Gut ist.
Unsere Büros befinden sich an zentralster Lage mitten in der Stadt Zug. Der Bahnhof liegt in Gehdistanz und ist in fünf Minuten zu Fuss erreichbar. Unsere Mitarbeitenden erhalten jährlich einen Gutschein der SBB in der Höhe eines Halbtax-Abonnements.
Im Kanton Zug betragen die monatlichen Kinder- bzw. Ausbildungszulagen 330 Franken bzw. 385 Franken. Unsere Arbeitnehmenden haben zudem Anspruch auf eine zusätzliche Familienzulage von bis zu 2'200 Franken pro Jahr (Betrag bei einem 100 %-Pensum), sofern die gesetzliche Kinderzulage bezogen wird.
Bei Krankheit oder Unfall wird während der ersten 12 Monate der volle Lohn ausgerichtet. Bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf 80 % des Lohns während weiterer 12 Monate, längstens aber bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Unsere Mitarbeitenden sind privat unfallversichert - die Prämien werden vollumfänglich von uns übernommen.Wir sind bei der Zuger Pensionskasse versichert.