Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Überbrückungsleistungen sichern ausgesteuerten Personen über 60 unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Pensionierung ein Mindesteinkommen.

Die Altersrente ersetzt einen Teil des Arbeitseinkommens, das nach der Pensionierung wegfällt. Wenn Sie in der Schweiz wohnen oder arbeiten, sind Sie obligatorisch bei der AHV versichert. Kurz vor dem Rentenalter die Stelle zu verlieren, ist belastend. Die finanziellen Sorgen sind gross, denn der Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung ist begrenzt. Wenn Sie in dieser Zeit keine Stelle finden, folgt die Aussteuerung. Damit Sie nicht alle Ersparnisse aufbrauchen oder Sozialhilfe beantragen müssen, gibt es Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL).

Die Überbrückungsleistungen sind eine neue Sozialversicherung. Die gesetzlichen Grundlagen sind seit 1. Juli 2021 in Kraft. Die Überbrückungsleistungen werden vom Bund finanziert und von den Kantonen ausgerichtet.

  • Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, damit Sie Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben:

    • Sie sind zum Zeitpunkt der Aussteuerung durch die Arbeitslosenversicherung mindestens 60 Jahre alt.
    • Die Aussteuerung erfolgte nach dem 1. Juli 2021.
    • Sie haben mindestens 20 AHV-Beitragsjahre, davon mindestens fünf nach dem 50. Altersjahr, sowie eine gewisse Einkommenshöhe erzielt.
    • Ihr Vermögen ist unter 50'000 Franken (Alleinstehende) resp. unter 100'000 Franken (Ehepaare). Selbstbewohntes Wohneigentum wird nicht berücksichtigt.
    • Ihr Wohnsitz ist in der Schweiz.
    • Sie beziehen keine AHV- oder IV-Renten und haben auch keinen Anspruch darauf.


    Der Anspruch auf Überbrückungsleistungen endet, sobald Sie das Referenzalter erreichen. Ist absehbar, dass Sie nach der Pensionierung Ergänzungsleistungen erhalten werden, endet der Anspruch auf Überbrückungsleistungen, sobald Sie die Altersrente vorbeziehen können.

  • Die Überbrückungsleistungen werden individuell berechnet. Dabei orientiert sich die Berechnung an jener der Ergänzungsleistungen.

    Die Überbrückungsleistungen umfassen hauptsächlich zwei finanzielle Beiträge:

    • Jährliche Überbrückungsleistungen
    • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
  • Reichen Sie das ausgefüllte, unterzeichnete Formular zusammen mit allen Beilagen ein.