Mehrfachtätigkeit

Bei Arbeitnehmenden, die regelmässig in mehreren Ländern der EU oder der EFTA arbeiten, übernimmt der Wohnsitzstaat die Koordination.

In der Regel gelten nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates. Die zuständige Sozialversicherung stellt eine A1-Bescheinigung aus. Diese legt fest, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind.

In vielen Ländern kontrollieren die zuständigen staatlichen Stellen, ob Arbeitnehmende sozialversichert sind. Die A1-Bescheinigung weist dies nach.

Die Ausgleichs­kasse prüft im Einzel­fall die Versicherungs­unter­stellung, also in welchem Staat jemand versichert ist. Ent­scheidende Fak­toren sind:

  • Nationalität
  • Erwerbs­status: arbeit­nehmend oder selbständig­erwerbend
  • Erwerbs­orte
  • Wohn­ort
  • Arbeit­gebende: eine, einer oder mehrere
  • Leitendes Organ: ja oder nein

Für Grenz­gängerinnen und Grenz­gänger gelten besondere Be­stimmungen. Die Ausgleichs­kasse gibt Auskunft.