FAQ Internationales

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

  • Der Wohnsitzstaat prüft die Versicherungsunterstellung. Wir müssen deshalb auf den Entscheid vom Ausland warten.

  • Bitte wenden Sie sich an die Ausgleichskasse. Link zu uns? E-Mail oder Kontaktformular?

  • Über die Online Plattform AHVeasy (LINK) können Sie via ALPS die Entsendung/Mehrfachtätigkeit beantragen.

  • Öffnen Sie den Fall in ALPS. Unter der Rubrik Dokumente ist die Bescheinigung ersichtlich.

  • Verlinkung zu ANobAG-Onlinerechner

    Berechnung der AHV-Beiträge als Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber -> Rechner von AK/IV Nidwalden!

  • Die Erfassung erfolgt innert 30 Tagen, sofern sämtliche Unterlagen eingereicht wurden.

  • Die Entsendung kann für 24 Monate beantragt werden. Bei längeren Entsendungen liegt die Zuständigkeit beim Bundesamt für Sozialversicherungen BSV. LINK BSV

  • Die Mehrfachtätigkeit kann für fünf Jahre beantragt werden.