Mutterschaftsentschädigung

Erwerbstätige Frauen haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, die Mutterschaftsentschädigung (MSE).

Erwerbstätige Frauen erhalten während den ersten 14 Wochen oder 98 Tagen ab dem Tag der Geburt des Kindes eine Mutterschaftsentschädigung. Diese entspricht 80 Prozent des früheren Erwerbseinkommens. 

Die Mittel für die Mutterschaftsentschädigung stammen aus der Erwerbsersatzordnung (EO).

Häufig gestellte Fragen

  • Die Mutterschaftsentschädigung wird Ihnen im Nachhinein zu Beginn des folgenden Monats ausbezahlt oder auf Ihrem Mitgliedkonto gutgeschrieben.

  • Leiten Sie das Anmeldeformular an Ihren Hauptarbeitgeber weiter. Die anderen Arbeitgeber müssen das Ergänzungsblatt ausfüllen. Zuständig ist jeweils nur eine Ausgleichskasse (diejenige des Arbeitgebers, der das Hauptformular ausgefüllt hat).