Erwerbsersatz
Die Erwerbsersatzordnung (EO) regelt den Erwerbsausfall für Personen, die Dienst leisten sowie bei Mutter- und Vaterschaft.
Erwerbsersatz für Dienstleistende
Wer Dienst leistet in Zivilschutz, Militär-, Zivil- oder Rotkreuzdienst oder an Leiterkursen von J+S teilnimmt, hat Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall.
Mutterschaftsentschädigung
Erwerbstätige Frauen haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, die Mutterschaftsentschädigung (MSE).
Vaterschaftsentschädigung / Entschädigung für den anderen Elternteil
Erwerbstätige Männer sowie die Ehefrau der Mutter haben Anspruch auf zehn Tage bezahlten Urlaub nach Geburt ihres Kindes.
Betreuungsentschädigung
Erwerbstätige Eltern eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Betreuungsurlaub.
Adoptionsentschädigung
Erwerbstätige Eltern, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben Anspruch auf 14 Tage bezahlten Urlaub.