Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Leistungen der AHV/IV die minimalen Lebenskosten nicht decken.
Jährliche Ergänzungsleistungen
Sie entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Dabei wird unterschieden zwischen Personen, die zu Hause leben, und Personen, die im Heim oder im Spital wohnen.
Krankheitskosten
Zusätzlich zu den monatlich ausbezahlten Ergänzungsleistungen können Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden, die in der Schweiz entstanden sind.