Hilfsmittel AHV

Wenn Sie eine AHV-Rente oder Ergänzungsleistungen beziehen, erhalten Sie einen Kostenbeitrag an Hörgeräte oder andere Hilfsmittel.

Hilfsmittel kompensieren gesundheitliche Einschränkungen und erleichtern Ihnen den Alltag.

  • Sie haben Anrecht auf Hilfsmittel, wenn Sie

    • eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen und
    • in der Schweiz wohnen.
  • Wir leisten Kostenbeiträge an eine Reihe von Hilfsmitteln, zum Beispiel

    • Hörgeräte
    • Lupenbrillen
    • Rollstühle
    • Perücken

    Die Ausgleichskasse und die Pro Senectute sind verantwortlich für die Abgabe und die Vergütung der Kosten von Hilfsmitteln.

  • Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für einen finanziellen Beitrag an Ihr Hilfsmittel erfüllt sind. Wenn ja, können Sie danach der IV Rechnung stellen für den Kostenbeitrag.

    Die Rechnungen können Sie online über unser Portal einsenden (entsprechenden Link zu Fada, resp. Inhalt Website einfügen).