
Auszahlungstermine AHV-/IV-Leistungen
Die AHV- und IV-Renten, Ergänzungsleistungen sowie Überbrückungsleistungen zahlt die Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug bereits am 5. Arbeitstag des betreffenden Monats aus. Der Betrag sollte spätestens am Folgetag auf Ihrem Post- oder Bankkonto sein. Das Gesetz schreibt die Auszahlung bis zum 20. Tag des Monats vor (Art. 72 AHV-Verordnung).
Nicht als Arbeitstage gelten: Samstage, Sonntage, allgemeine Feiertage sowie der 2. Januar und der 1. Mai.
Auszahlungstermine 2025
- Donnerstag, 9. Januar 2025
- Freitag, 7. Februar 2025
- Freitag, 7. März 2025
- Montag, 7. April 2025
- Donnerstag, 8. Mai 2025
- Freitag, 6. Juni 2025
- Montag, 7. Juli 2025
- Freitag, 8. August 2025
- Freitag, 5. September 2025
- Dienstag, 7. Oktober 2025
- Freitag, 7. November 2025
- Freitag, 5. Dezember 2025
Diese Auszahlungstermine gelten für Versicherte, die ihre Rente, Ergänzungsleistungen oder Überbrückungsleistungen von der Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug erhalten.