Altersrenten
Die Altersrente erhalten Sie ab dem Referenzalter. Sie können sie auch vorbeziehen, aufschieben oder eine Teil-Rente beziehen.
Die Altersrente ersetzt einen Teil des Arbeitseinkommens, das nach der Pensionierung wegfällt. Wenn Sie in der Schweiz wohnen oder arbeiten, sind Sie obligatorisch bei der AHV versichert.
Das Referenzalter liegt zurzeit bei 64 Jahren für Frauen und bei 65 Jahren für Männer. Ab dem 1. Januar 2025 steigt das Referenzalter für Frauen schrittweise auf 65 Jahre.
Damit Sie eine Rente beziehen können, müssen Sie mindestens ein volles Beitragsjahr aufweisen. Das heisst:
- Sie haben insgesamt ein Jahr lang AHV-Beiträge bezahlt
- oder der Ehepartner, die Ehepartnerin hat während mindestens einem Jahr den doppelten Mindestbeitrag bezahlt
- oder wir können für ein Jahr Erziehungs- und Betreuungsgutschriften anrechnen.
Der Anspruch auf eine AHV-Rente beginnt am ersten Tag des Monats, an dem Sie das Referenzalter erreichen. Auf Wunsch können Sie Ihre Altersrente vorbeziehen, aufschieben oder eine Teil-Rente beziehen.
Wir berechnen die verbindliche Höhe Ihrer Altersrente kurz bevor Sie in Rente gehen. Erst dann kennen wir die massgebenden persönlichen Faktoren.
- Beitragsjahre
- Durchschnittliches Einkommen
- Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sind Zuschläge, die wir bei der Rentenberechnung berücksichtigen. Für jedes Jahr, in dem Sie Kinder unter 16 Jahren betreuten, rechnen wir Ihnen automatisch eine Erziehungsgutschrift an. Betreuungsgutschriften erhalten Sie, wenn Sie pflegebedürftige Verwandte betreuen. Beantragen Sie diese jährlich mit dem entsprechenden Formular.
Kinderrenten
Haben Sie eigene Kinder unter 18 Jahren, erhalten Sie zusätzlich zur Altersrente für jedes Kind eine Kinderrente. Die Höhe der Kinderrente hängt von der Höhe Ihrer Altersrente ab.
Einkommensteilung
Damit wir die Altersrente von verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen festlegen können, teilen wir die während der Ehe erzielten Einkommen je zur Hälfte auf beide Eheleute auf. Diese Einkommensteilung nennt man Splitting.
Beziehen Sie die Rente bereits vor dem Referenzalter, erhalten Sie eine gekürzte Rente. Beziehen Sie die Rente später als bei Erreichen des Referenzalters, erhalten Sie einen Zuschlag. Sie können auch einen Teil der Rente früher beziehen und den Rest später.
Altersrente vorbeziehen
Auf Wunsch können Sie ab 63 Jahren einen Teil oder die ganze Altersrente früher beziehen. Bei einem Teilvorbezug können Sie mindestens 20 und höchstens 80 Prozent der Altersrente vorbeziehen. Bei einem Vorbezug kürzen wir Ihre Rente. Der Kürzungssatz bis zum Erreichen des Referenzalters hängt davon ab, wie viele Jahre und Monate Sie die Rente vorbeziehen. Bei einem Teilvorbezug kürzen wir Ihnen nur den vorbezogenen Teil der Rente.
Altersrente aufschieben
Auf Wunsch können Sie einen Teil oder die ganze Altersrente später beziehen. Bei einem Teilaufschub können Sie mindestens 20 und höchstens 80 Prozent der Altersrente aufschieben. Schieben Sie den Bezug um mindestens ein Jahr auf, erhalten Sie lebenslang eine erhöhte Rente. Der Erhöhungssatz hängt davon ab, um wie viele Jahre Sie die Rente aufschieben.
Melden Sie Ihre Altersrente mindestens 5 bis 6 Monate im Voraus an.
Wo reiche ich die Anmeldung ein
- Grundsätzlich reichen Sie die Anmeldung bei jener Kasse ein, bei der Sie zuletzt einbezahlt haben.
- Wenn Sie oder der Ehepartner, die Ehepartnerin bereits eine Rente der AHV oder IV beziehen, ist die Ausgleichskasse zuständig, die diese Rente ausbezahlt.
- Wenn Sie keine AHV-Beiträge bezahlten, können Sie die Anmeldung bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnortes einreichen.
Wohnen Sie im Ausland, können Sie die Anmeldung bei der Schweizerischen Ausgleichskasse einreichen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Internationales.
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Auszahlungstermine AHV-/IV-Leistungen
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Merkblatt 31 - Stabilisierung der AHV (AHV 21) Was ändert?
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Merkblatt 3.01 - Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV
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Merkblatt 3.05 - Drittauszahlungen von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/ÜL/FZ
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Merkblatt 3.06 - Rentenvorausberechnung
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Anmeldung für eine Rentenvorausberechnung
318.282
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Merkblatt 3.08 - Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter