Individuelles Konto / Versicherungsausweis
Die Ausgleichskasse führt für alle Versicherten ein individuelles AHV-Konto.
Dort trägt die Ausgleichskasse das von Arbeitgebenden gemeldete Jahreseinkommen ein. Bei Selbständigerwerbenden und bei Nichterwerbstätigen übernimmt sie nach Eingang der Steuerveranlagung das Jahreseinkommen, das den abgerechneten Beiträgen entspricht. Diese Einträge sind entscheidend für die Höhe der Rente.
Kontoauszug bestellen
Jedes fehlende Beitragsjahr kann zu einer Kürzung der Rente führen. In vielen Fällen lassen sich solche Beitragslücken innert fünf Jahren noch schliessen. Bestellen Sie alle 3 bis 5 Jahre einen AHV-Kontoauszug und kontrollieren Sie die Einträge: Stimmen die eingetragenen Einkommen mit dem Bruttolohn gemäss Lohnausweisen überein? Einkommen des Vorjahres sind unter Umständen erst ab Oktober im Kontoauszug aufgeführt.
InfoRegister: Welche Ausgleichskassen führen für mich ein individuelles AHV-Konto?
Sie haben die Möglichkeit, diejenigen AHV-Ausgleichskassen anzeigen zu lassen, welche für Sie ein individuelles AHV-Konto führen. Geben Sie dazu Ihre 13-stellige AHV-Nummer ein (beginnend mit 756). Sie finden diese auf Ihrer Krankenversicherungskarte oder ihrem AHV-Ausweis.
Versicherungsausweis
Wer in der Schweiz lebt oder arbeitet, hat eine AHV-Nummer. Die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in Genf teilt sie nach der Geburt zu. Sie gilt für das ganze Leben. Die Nummer ist auf jeder Krankenversicherungskarte aufgedruckt. Wer noch einen AHV-Ausweis erhalten hat, braucht ihn nach Verlust oder Namensänderung nicht zu ersetzen. Wer aus dem Ausland zuzieht und seine AHV-Nummer noch nicht erhalten hat, bestellt sie über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber.
Die AHV-Nummer hat 13 Stellen und besteht aus 3 Teilen:
- 756 = Code für die Schweiz
- 9-stellige Zufallszahl
- Prüfziffer
Beispiel: 756.1234.5678.90