Individuelles Konto / Versicherungsausweis

Die Ausgleichskasse führt für alle Versicherten ein individuelles AHV-Konto.

Dort trägt die Ausgleichskasse das von Arbeit­gebenden gemeldete Jahres­einkommen ein. Bei Selb­ständig­erwerbenden und bei Nicht­erwerbstätigen übernimmt sie nach Ein­gang der Steuer­veranlagung das Jahres­einkommen, das den abgerechneten Bei­trägen entspricht. Diese Einträge sind entscheidend für die Höhe der Rente.

Kontoauszug bestellen

Jedes fehlende Beitrags­jahr kann zu einer Kürzung der Rente führen. In vielen Fällen lassen sich solche Beitrags­lücken innert fünf Jahren noch schliessen. Bestellen Sie alle 3 bis 5 Jahre einen AHV-Konto­auszug und kontrollieren Sie die Einträge: Stimmen die eingetragenen Einkommen mit dem Brutto­lohn gemäss Lohn­ausweisen überein­? Einkommen des Vorjahres sind unter Umständen erst ab Oktober im Konto­auszug aufgeführt.

Bestellen Sie einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto – schnell und einfach!

InfoRegister: Welche Ausgleichskassen führen für mich ein individuelles AHV-Konto?

Sie haben die Möglichkeit, diejenigen AHV-Ausgleichskassen anzeigen zu lassen, welche für Sie ein individuelles AHV-Konto führen. Geben Sie dazu Ihre 13-stellige AHV-Nummer ein (beginnend mit 756). Sie finden diese auf Ihrer Krankenversicherungskarte oder ihrem AHV-Ausweis.

Versicherungsausweis

Wer in der Schweiz lebt oder arbeitet, hat eine AHV-Nummer. Die Zentrale Ausgleichs­stelle ZAS in Genf teilt sie nach der Geburt zu. Sie gilt für das ganze Leben. Die Nummer ist auf jeder Kranken­versicherungs­karte aufgedruckt. Wer noch einen AHV-Ausweis erhalten hat, braucht ihn nach Verlust oder Namens­änderung nicht zu ersetzen. Wer aus dem Ausland zuzieht und seine AHV-Nummer noch nicht erhalten hat, bestellt sie über die Arbeit­geberin oder den Arbeit­geber.

Die AHV-Nummer hat 13 Stellen und besteht aus 3 Teilen:

  • 756 = Code für die Schweiz
  • 9-stellige Zufalls­zahl
  • Prüf­ziffer

Beispiel: 756.1234.5678.90