AHV - Beiträge
Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, zahlt Beiträge an die Sozialversicherungen. Die Ausgleichskasse zieht diese Sozialversicherungsbeiträge ein.
Arbeitgebende
Arbeitgebende rechnen beitragspflichtige Löhne der Arbeitnehmenden ab.
Arbeitnehmende
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber rechnet die Sozialversicherungsbeiträge mit uns ab.
Private Arbeitgebende
Wer zum Beispiel eine Raumpflegerin, eine Haushaltshilfe oder einen Babysitter beschäftigt, ist verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen.
Selbständigerwerbende
Selbständigerwerbende bezahlen Sozialversicherungsbeiträge je nach Höhe des Erwerbseinkommens.
Nichterwerbstätige
Wer in der Schweiz wohnt und kein oder nur ein geringes Arbeitseinkommen hat, ist als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger beitragspflichtig.
Individuelles Konto
Das AHV-Konto enthält die abgerechneten Arbeitseinkommen und weiteren Beiträge. Sie bestimmen die Rentenhöhe. Ein Kontoauszug deckt Lücken auf.